4. Corona Schutzimpfung jetzt in Hillesheim

Geschrieben am 07.02.2022


Die Ständige Impfkommission empfiehlt für bestimmte Personengruppen eine 4. Corona-Schutzimpfung.
Diese sind ab sofort ohne Terminvereinbarung nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliche Bescheinigung oder Arbeitgeberbescheinigung)  in der Impfstelle Hillesheim möglich.

 Samstag, 12. Februar 9:00 bis 12:00 Uhr
• Samstag, 19. Februar 9:00 bis 12:00 Uhr
• Samstag, 26. Februar 9:00 bis 12:00 Uhr

Darüber hinaus finden dort zu den genannten Terminen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna statt.
Diese Empfehlung richtet sich konkret an Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung („Boosterimpfung“), die
• mindestens 70 Jahre alt sind oder
• in einer Pflegeeinrichtung leben bzw. dort betreut werden oder
• unter einer Immunschwächeerkrankung leiden.
In diesen Fällen soll die 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) erfolgen.
Darüber hinaus können Personen, die
• in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind
die 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) erhalten.
Für alle Impftermine gilt: Bitte bringen Sie zu jeder Impfung Ihren Personalausweis und – falls vorhanden – Ihren gelben Impfpass mit.
Bei Fragen zur Corona-Schutzimpfung steht Impfberatungshotline des Landes
Rheinland-Pfalz unter 0800-5758100 gerne zur Verfügung.