Wie die Pressestelle der Agentur für Arbveit mitteilt, wurden auch deren Dienststellen durch das Hochwasseren in Mitleidenschaft gezogen. Bürgerinnen und Bürger erreichen aber weiterhin die Agentur für Arbeit und die regionalen Jobcenter. Die finanziellen Leistungen sind sichergestellt und werden uneingeschränkt ausgezahlt. Darüber hinaus kann Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
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Kurzarbeitergeld bei Hochwasser
Geschrieben am 19.07.2021